Die Hausordnung
des Coworking Spaces Strundorfer Bürogemeinschaft
Es kann der friedlichste Mensch nicht in Ruhe leben...
Aus diesem Grunde gibt es im Coworking Space Strundorfer Bürogemeinschaft genau wie in anderen Coworking Spaces eine Hausordnung.
Diese Hausordnung dient dem geordneten, sicheren und angenehmen Miteinander aller Nutzerinnen und Nutzer des Coworking Space Strundorfer Bürogemeinschaft Sie ist verbindlicher Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Coworking Space darf ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden.
1.2. Jeder Nutzerin ist verpflichtet, die Räumlichkeiten, Möbel und technische Einrichtungen sorgsam zu behandeln.
1.3. Weisungen des Betreibers oder des Personals sind Folge zu leisten.
2. Arbeitsplätze und Räume
2.1. Arbeitsplätze dürfen nur während der gebuchten Nutzungszeiten belegt werden.
2.2. Feste Arbeitsplätze sind ausschließlich von den jeweiligen Mieter*innen zu nutzen.
2.3. Meeting- und Gemeinschaftsräume sind vor der Nutzung ordnungsgemäß zu buchen.
2.4. Nach der Nutzung sind Arbeits- und Gemeinschaftsbereiche in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
3. Ordnung, Sauberkeit und Hygiene
3.1. Jeder Arbeitsplatz ist täglich sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
3.2. Abfälle sind getrennt in die vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
3.3. Essen und Getränke sind ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen zu konsumieren.
4. Rücksichtnahme
4.1. Lärm und störende Geräusche sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
4.2. Telefonate und Videokonferenzen sind nach Möglichkeit in den vorgesehenen Bereichen zu führen.
4.3. Musik oder Videos dürfen nur mit Kopfhörern abgespielt werden.
5. Sicherheit
5.1. Notausgänge und Fluchtwege sind stets freizuhalten.
5.2. Nach Verlassen der Räumlichkeiten sind Fenster zu schließen und Türen ordnungsgemäß zu verriegeln.
5.3. Fremden Personen ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung gestattet.
6. Internet und IT
6.1. Der Internetzugang darf ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden.
6.2. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6.3. Eigene Geräte müssen über aktuelle Sicherheitssoftware verfügen.
7. Haftung
7.1. Jeder Nutzerin haftet für von ihm/ihr verursachte Schäden.
7.2. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
7.3. Für durch höhere Gewalt verursachte Ausfälle oder Schäden wird keine Haftung übernommen.
8. Verstöße
8.1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Betreiber Verwarnungen aussprechen, die Nutzung einschränken oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
Bergisch Gladbach, 01.09.2015
Wie geht es weiter?
Ich bin Claudia Grötzebach, Trainerin, Beraterin und Autorin – und arbeite selbst in der Strundorfer Bürogemeinschaft.
Ich freue mich auf Menschen, die gemeinsam gestalten wollen – mit Ruhe, Haltung und einem Lächeln im Flur.
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