Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Coworking Spaces Strundorfer Bürogemeinschaft
Die hier formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Coworking Space Strundorfer Bürogemeinschaft und seinen Mietern.
§ 1 Allgemeines
- Der Coworking Space Strundorfer Bürogemeinschaft ist ein Service. Dieser Service wird angeboten von Claudia Grötzebach, Hauptstraße 389, 51465 Bergisch Gladbach, im Folgenden Anbieter genannt.
- Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden wie an Unternehmer. Unternehmer ist dabei jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. In der Folge werden diese Vertragspartner auch Mieter, Nutzer oder Kunde genannt.
§ 2 Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Coworking Space Strundorfer Bürogemeinschaft und dem jeweiligen Kunden über Räumlichkeiten und Dienstleistungen geschlossen werden.
- Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume sowie Einrichtungen von des Coworking Space Strundorfer Bürogemeinschaft bleiben unter der Kontrolle der Strundorfer Bürogemeinschaft. Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeit(en) begründet.
§ 3 Vertragsgegenstand
- Gegenstand ist das Bereitstellen von Arbeitsplätzen (je nach Verfügbarkeit) in einer Büroumgebung einschließlich Internetnutzung zur Nutzung in einem büroüblichen Umfang ( z.B. nicht für Hosting-Leistungen o.Ä.). Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN. Daneben bietet die Strundorfer Bürogemeinschaft weitere Dienstleistungen gegen eine Gebühr an.
- Basisvoraussetzung für die Nutzung der angebotenen Leistungen ist der Abschluss einer Mitgliedschaft. Die Strundorfer Bürogemeinschaft ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Mitgliedschaft anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar.
- Abhängig vom gewähltem Leistungsumfang ist die Möglichkeit der Nutzung bestimmter Leistungen beschränkt auf eine vereinbarte Art der Nutzung und/oder eine vereinbarte Zeit.
Die angebotenen Leistungen und Preise können Mieter und Interessenten unter https://die-groetzebach.eu/investition-preisuebersicht/. Sie können jederzeit angepasst werden.
§ 4 Zugangsbedingungen
- Der Empfang zur Strundorfer Bürogemeinschaft ist für die Mitglieder während der allgemeinen Öffnungszeiten: Mo.-Fr. von 08:00 bis 18:00 offen.
- Notwendige Abweichungen, z.B. zum Erhalt der Mietsache oder bei Veranstaltungen in den Abendstunden bzw. am Wochenende werden dem Nutzer mit angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitgeteilt.
§ 5 Anmeldung des Mitgliedes
- Die Registrierung erfolgt per eMail an die Strundorfer Bürogemeinschaft. Das Mitglied muss dabei eine gültige Rechnungsadresse sowie Zahlungsmethode angeben, siehe auch § 7
- Nach der Registrierung und vor der erstmaligen Nutzung müssen sich Nutzer in der Strundorfer Bürogemeinschaft während der Öffnungszeiten melden. Die Strundorfer Bürogemeinschaft behält sich vor, eine Kopie des gültigen Lichtbild-Ausweises des Coworkers zur Dokumentation zu machen.
- Bei jedem Besuch muss sich das Mitglied bei der Strundorfer Bürogemeinschaft als anwesend zum Zwecke der Abrechnung anmelden. Coworking.gl behält es sich vor jederzeit zu überprüfen, ob sich das Mitglied ordnungsgemäß angemeldet hat. Sollte dies innerhalb eines Monats mehr als einmal nicht der Fall sein oder innerhalb eines Zeitraums von mehr als zweimal nicht der Fall sein, ist das Mitgliedverpflichtet eine Vertragsstrafe in Höhe des jeweils nächst höheren Tarifs für einen Monat zu leisten. Darüber hinaus ist die Strundorfer Bürogemeinschaft zur Kündigung berechtigt. Vertragsstrafe und Kündigungsrecht stehen nur der Strundorfer Bürogemeinschaft zu, soweit das Mitglied vorab verwarnt wurde.
§ 6 Durchführung der Mitgliedschaft
- Durch bestätigten Abschluss einer Mitgliedschaft erhält das Mitglied das Recht zur Nutzung eines Arbeitsplatzes, sowie der allgemeinen Geschäftsflächen (Sofaecke, Toilette, Garten) in den Räumen der Strundorfer Bürogemeinschaft. Das Nutzungsrecht ist gebunden an eine vorherige telefonische oder Online-Reservierung. Sollte das Mitglied nicht reserviert haben, stehen ihm die Arbeitsplätze nach Verfügbarkeit zu.
- Ein Arbeitsplatz besteht aus Tisch oder Tischanteil (bei einem Gruppenarbeitstisch), einem Stuhl, sowie Zugriff auf das allgemeine WLAN. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen festen Platz, es sei denn, er hat eine entsprechende Mitgliedschaft abgeschlossen, in der ihm dies zugesichert wird.
- Dem Mitglied steht während seiner Nutzungszeiten eine Fair-Flat für Kaffee (vier pro Tag) und Drucker (Zehn Seiten pro Tag) zur Verfügung. Mehrverbrauch ist gegebenenfalls zu bezahlen.
- In Ausnahmefällen ist das Mitgliedverpflichtet, seinen Arbeitsplatz der Strundorfer Bürogemeinschaft zur Verfügung zu stellen, sofern ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Überlassung dieser Ansprüche oder Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen. Gäste können nach Absprache empfangen werden.
- Die Strundorfer Bürogemeinschaft darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzer, vornehmen.
- Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Das Mitglied ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf das Mitglied das Nutzungsentgelt nicht mindern.
Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.
§ 7 Tarife und Zahlungsmodalitäten
- Alle Preisangaben der Strundorfer Bürogemeinschaft sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Ausgenommen hiervon sind Preise für angebotene Speisen und Getränke.
- Das Mitglied hat die Möglichkeit vereinbarte Entgelte auf verschiedenen Zahlungswegen zu begleichen, die von der Strundorfer Bürogemeinschaft akzeptiert sind. Dies kann in Bar, per Sepa-Lastschrift oder PayPal erfolgen.
- Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die die Strundorfer Bürogemeinschaft infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.
- Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorab fällig; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, hat er der Strundorfer Bürogemeinschaft Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
- Kauft das Mitglied weitere Tage ein, oder entscheidet sich für einen anderen Tarif wird der Differenzbetrag sofort fällig und über die bekannten Zahlungswege beglichen.
- Die Strundorfer Bürogemeinschaft behält sich vor für überlassene Sachen wie Schlüssel/Zugangskarten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.
§ 8 Datenschutz
- Die Strundorfer Bürogemeinschaft wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
- Das Mitglied erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Das Mitglied willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch die Strundorfer Bürogemeinschaft sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
- Dem Mitglied steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Strundorfer Bürogemeinschaft verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mitglieds, sofern diese für die weitere Vertragsdurchführung keine weitere Relevanz besitzen und dies technisch möglich ist.
- Die Strundorfer Bürogemeinschaft erfasst die Anwesenheit des Mitglieds in den Räumen durch die eigenständigen Anmeldung des Mitglieds im WLAN und dem Anmeldesystem der Strundorfer Bürogemeinschaft. Im Rahmen der Nutzung des WLANS wird durch das Firewallsystem aufgezeichnet, welche Webseiten durch welches Gerät mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zu Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 14 Tagen gelöscht.
- Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch unsere Firewall gefiltert werden, wenn die Strundorfer Bürogemeinschaft der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen der Strundorfer Bürogemeinschaft oder seiner Kunden zu beeinträchtigten.
- Hinsichtlich der Erfassung von Daten bei Nutzung der Webseite, ist auf die dort vorhandene Datenschutzerklärung zu verweisen.
- Die Räume der Strundorfer Bürogemeinschaft werden in den öffentlichen Bereichen durch Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, werden die Aufnahmen nach dieser Frist gelöscht. Die Schließanlage der Strundorfer Bürogemeinschaft registriert, welcher Schlüssel wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls nach 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die Protokollierung dient allein Sicherheitsgründen.
§ 10 Gewährleistung/Haftung
- Das Mitglied hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich es sich um ein gemeinschaftliches Büro handelt, welches nicht separat verschließbar ist. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.
- Das Mitglied erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
- In allen Fällen, in denen die Strundorfer Bürogemeinschaft im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Strundorfer Bürogemeinschaft nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nachzuweisen ist. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und -Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Strundorfer Bürogemeinschaft fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Die Strundorfer Bürogemeinschaft übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten des Mitgliedes, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch das Mitglied. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Anbieter unterbleiben. Sofern die Strundorfer Bürogemeinschaft von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält das Mitglied den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Das Mitglied ersetzt dem Anbieter die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Strundorfer Bürogemeinschaft von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
- Die Strundorfer Bürogemeinschaft übernimmt keine Gewähr bei Verlust oder Diebstahl im Coworking Space. Jedes Mitglied ist für die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Diebstahl im Coworking Space wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Mitgliedes. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
- Zwischen der Strundorfer Bürogemeinschaft und Mitglied gelten ausschließlich diese AGB.
- Mit Mitgliedern und Mietern wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Bergisch Gladbach als Gerichtsstand vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
- Der Anbieter hat sich keinen freiwilligen Verhaltenskodizes unterworfen.
- Verbindliche Vertragssprache ist deutsch.
Bergisch Gladbach, den 2025-09-09
Wie geht es weiter?
Ich bin Claudia Grötzebach, Trainerin, Beraterin und Autorin – und arbeite selbst in der Strundorfer Bürogemeinschaft.
Ich freue mich auf Menschen, die gemeinsam gestalten wollen – mit Ruhe, Haltung und einem Lächeln im Flur.
🚀 Interesse? So geht’s weiter:
➡️ einfach per eMail oder per Telephon melden für einen Besichtigungstermin
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